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Rechtsanwalt Tobias Kiwitt ist Vertrauensanwalt des Medizinberatungsnetzwerks

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Medizinrecht

Cover: Medizinrecht

„Was bringt es, gegen Ärzte vorzugehen?“

„Immer wieder höre ich von Mandanten, die ärztliche Behandlungsfehler erlitten haben: Das bringt doch eh nichts. Die Ärzte haben doch eine stärkere Lobby. Und eine Krähe hackt der andere kein Auge aus“, so Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
„Doch zum Glück ist es so nicht mehr“, das weiß Kanzleiinhaber Tobias Kiwitt aus langjähriger beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet des ärztlichen Behandlungsrechts. Immer mehr Patienten ersehen in ihrem Arzt zum Glück nicht mehr den „Halbgott in Weiß“. Denn nur, wenn Patienten ihre Rechte auch verteidigen, kann ein Umdenken im Gesundheitssektor erfolgen. Die Prävention von ärztlichen Behandlungsfehlern, verbesserte Kontrollmechanismen in Krankenhäusern und eine gesetzgeberische Umkehr der Beweislast bei ärztlichen Behandlungsfehlern würden dazu führen, dass in Deutschland weniger ärztlicher Behandlungsfehler geschehen würden und damit vielen Patienten viel Leid erspart bliebe.

In Deutschland geschehen jährlich schätzungsweise 400.000 ärztliche Behandlungsfehler. Etwa jeder dritte Behandlungsfehlervorwurf ist begründet und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen führt zum Erfolg.

Rechtsanwalt Tobias Kiwitt gehört auf dem Gebiet des Medizinrechts mit langjährigen Erfahrungen zu den Rechtsanwälten, die sich gezielt für Patienten einsetzen und Wert darauf legt, keine Ärzte und Versicherungen im Arzthaftungsrecht zu vertreten.
Überwiegend ist die Kanzlei auf das Arzthaftungsrecht und das breite Feld des Personenschadensrechts spezialisiert.

 

Einige Vorteile für Sie als Mandant im Medizinrecht:

In der Kanzlei Medi:res gilt: Chefbehandlung.

Was Sie in Kliniken und Krankenhäusern häufig allenfalls als Privatpatient bekommen, bekommen Sie bei Medi:res als Mandant in jedem Fall: Die (anwaltliche) Chefbehandlung. Dies gilt ausnahmslos für jeden Mandanten, selbstverständlich auch für Prozesskostenhilfemandanten (lesen Sie mehr dazu hier: Was macht die Kanzlei Medi:res anders?). Hier liegt unschlagbare Stärke einer Einzelrechtsanwaltskanzlei. Machen Sie sich diese Stärke zu Ihrem Nutzen.

Medi:res legt Wert darauf, stets für Sie da zu sein. Selbstverständlich ist deshalb für die Kanzlei, dass Ihren medizinrechtlichen Fall der Kanzleiinhaber persönlich bearbeitet. Es kann (aber nur nach Absprache mit Ihnen) vorkommen, dass freie Mitarbeiter oder kooperierende Anwälte in die Fallbearbeitung involviert werden. Dies gilt insbesondere im Falle von Urlaubs- oder Terminvertretungen. Denn eine enge Kooperation mit anderen Anwälten stellt sicher, dass die Fallbearbeitung sich nicht etwa durch den Urlaub oder unvorhergesehene Umstände wie eine Krankheit des Kanzleiinhabers verzögern kann.

Selbstverständlich ist für die Kanzlei, dass alle für Medi:res tätigen Rechtsanwälte regelmäßig jedenfalls den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht absolviert haben, d.h. über notwendiges profundes Wissen speziell für Ihren Fall verfügen. Die Einzelrechtsanwaltskanzlei Medi:res steht in einem engen Kontakt und im ständigen Austausch mit anderen medizinrechtlichen Einzelrechtsanwaltskanzleien. Kooperation und kollegiale Zusammenarbeit auf dem Fachgebiet des Medizinrechts wird ganz groß geschrieben. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt ist Teil einer medizinrechtlichen Anwaltskooperation. 

Rechtsanwalt Tobias Kiwitt ist ferner Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins und ist gern gesehener Ansprechpartner für TV, Hörfunk und Printmedien, wenn es um Fragen ärztlicher Behandlungsfehler geht.

Zahlreiche Publikationen (etwa; Medizinrecht – Eine Einführung für Ärzte und Patienten“, Asgard Verlag, ISBN: 978-3-537-79800-8) belegen das profunde Wissen des Kanzleiinhabers.

Kanzleiinternes Gutachter-Netzwerk

Gerade im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite ist es wichtig, medizinische Experten an seiner Seite zu haben. Doch nur wenige Kanzleien verfügen über dieses Know-How.

Medi:res hat dieses Know-How. Die Kanzlei hat ein eigenes Gutachter-Netzwerk mit ausgewählten Spezialisten an ihrer und damit Ihrer Seite. Dies ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der anwaltlichen Vertretung für Patienten in dieser auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei.

Hier trifft sich Spezialwissen – und das ist Ihr Vorteil.

Gemeinsam mit Ihnen holt die Kanzlei Medi:res für Sie, wenn es notwendig ist, private Sachverständigengutachten ein. Wenn es vertretbar ist, werden auch gutachterliche Stellungnahmen eingeholt, um Ihren Geldbeutel für Privatgutachten zu schonen. Mitunter lässt sich schon für kleines Geld ein medizinisches Sachverständigengutachten eines Gerichts oder der Schlichtungsstelle für ärztliche Haftungsfragen erschüttern. Denn viele medizinische Gutachten halten einer näheren Überprüfung nicht stand, da sie die falschen Fragen stellen oder von falschen Tatsachen ausgehen. Andere Sachverständige haben nicht das unabdingbare „Patientenauge“.

Machen Sie sich die Kooperation von Medi:res zu versierten Sachverständigen zum Nutzen.

Fechten Sie über das kanzleiinterne Gutachter-Netzwerk Ihr negatives medizinisches Gutachten  auf Richtigkeit an.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertritt die Kanzlei ausschließlich die Patientenseite.

Noch immer gibt es auch gerichtliche Sachverständige, die ärztliche Behandlungsfehler schön reden. Doch mit einer kompetenten anwaltlichen Hilfe kann es gelingen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Dazu steht der Kanzlei ein Netzwerk an qualifizierten medizinischen Sachverständigen zur Verfügung, die im Bedarfsfall für Sie private Sachverständigengutachten anfertigen und so auf den Prozesserfolg Einfluss nehmen können.

Kanzlei Kontakt

Kanzlei für Medizinrecht, Medienrecht und Mediation

Rissener Straße 11

22880 Wedel

Tel: +49 4103.7030361

Mobil: +49 172 7576687

Fax: +49 4103.7030363

E-Mail: contact@anwalt-medires.de

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